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A
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Motorräder und Motorräder mit Beiwagen. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und maximal 400 kg Eigenmasse (Gewicht). Zusatz: Erwerben Sie den Führerschein vor dem 21ten Geburtstag, dürfen Sie "nur" Leichtmotorräder (maximale Leistung 25 KW) lenken. 2 Jahre Führerscheinbesitz berechtigen dann zum Lenken aller Motorräder (keine zusätzlichen Kosten oder Prüfungen). |
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B
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Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätze (außer Lenker) und maximal 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht.
Anhänger: Erlaubt bis 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht.
Über 750 kg erkundigen Sie sich bitte direkt bei uns oder lesen Sie weiter unter "Gibt’s das ....". |
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C
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Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätze (außer Lenker) und einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg.
Anhänger: Nur bis 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht. Klasse C beinhaltet die Klassen B und F. |
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E
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Für Anhänger über 750 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht. |
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F
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Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschine mit maximal 50 km/h Bauartgeschwindigkeit. |
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D
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Kraftwagen über 8 Sitzplätze |
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BE
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Siehe "Gibt’s das ...". |