A
Motorräder und Motorräder mit Beiwagen. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und maximal 400 kg Eigenmasse (Gewicht). Zusatz: Erwerben Sie den Führerschein vor dem 21ten Geburtstag, dürfen Sie "nur" Leichtmotorräder (maximale Leistung 25 KW) lenken. 2 Jahre Führerscheinbesitz berechtigen dann zum Lenken aller Motorräder (keine zusätzlichen Kosten oder Prüfungen).
B
Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätze (außer Lenker) und maximal 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht.
Anhänger: Erlaubt bis 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht.
Über 750 kg erkundigen Sie sich bitte direkt bei uns oder lesen Sie weiter unter "Gibt’s das ....".
C
Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätze (außer Lenker) und einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg.
Anhänger: Nur bis 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht. Klasse C beinhaltet die Klassen B und F.
E
Für Anhänger über 750 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht.
F
Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschine mit maximal 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.
D
Kraftwagen über 8 Sitzplätze
BE
Siehe "Gibt’s das ...".
Die Fahrschule
Das Team
Kurse
Kursablauf
Mehrphasen-Ausbildung
L17
Führerscheingruppen
Gibt's das ...
Kontakt